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Rennbahngemeinde Hoppegarten
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Di.  09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr

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Jobs-Ticker

 

Wohnungsgeberbestätigung ab 01.11.2015 erforderlich


Mit Einführung des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wird die Verpflichtung wieder eingeführt, den Ein-oder Auszug eines Mieters durch den Vermieter bestätigen zu lassen. Allein die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend. Der Wohnungsgeber hat der meldepflichtigen Person ab 01.11.2015 mithin den Ein-oder Auszug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Dazu muss das entsprechende Formular (Wohnungsgeberbestätigung) verwendet werden. 

 

Das Formular finden Sie hier:

 

http://www.gemeinde-hoppegarten.de/seite/69755/pass-und-meldewesen.html

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hoppegarten
Mo, 05. Oktober 2015

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