Wohnungsgeberbestätigung ab 01.11.2015 erforderlich
Mit Einführung des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wird die Verpflichtung wieder eingeführt, den Ein-oder Auszug eines Mieters durch den Vermieter bestätigen zu lassen. Allein die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend. Der Wohnungsgeber hat der meldepflichtigen Person ab 01.11.2015 mithin den Ein-oder Auszug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Dazu muss das entsprechende Formular (Wohnungsgeberbestätigung) verwendet werden.
Das Formular finden Sie hier:
http://www.gemeinde-hoppegarten.de/seite/69755/pass-und-meldewesen.html
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