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Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten

Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

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Holzfeuer im Freien

Lange Zeit war es ein vertrautes und zu recht oft ungeliebtes Bild: Gartenfeuer, bei denen zusammen mit Holz- auch andere Abfälle verbrannt wurden. Von einer einzelnen Feuerstelle aus verteilten sich Rauch, Ruß und Geruch oft als quälende Belästigung für Mensch und Umwelt über eine Vielzahl benachbarter Grundstücke.

Inzwischen ist im Land Brandenburg das private Verbrennen von Garten- und Haushaltsabfällen im Freien verboten. Dies gilt auch für traditionelle Brennstoffe, wenn die Verbrennung zu Störungen führen kann. Ausnahmen hiervon sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden zu beantragen. Entsprechend dem Wunsch vieler Bürger, diesen kostenpflichtigen Aufwand zu verringern, geben wir nachstehende Hinweise, in welchen Fällen Sie gelegentlich ein kleines Holzfeuer im Freien ohne behördliche Genehmigung abbrennen können. Davon ausgeschlossen sind jedoch weiterhin folgende Situationen: 

  • Wenn das Verbrennen in einem Gebiet stattfindet, in dem die Grenzwerte für die Luftschadstoffe überschritten sind oder die Gefahr der Überschreitung

  • besteht und in einem Luftreinhalteplan besondere Regelungen dazu getroffen wurden.
    Ob Ihr Gebiet dazu gehört, können Sie der Internetseite Luftreinhalteplanung entnehmen.

  • Soweit sich Nachbarn (berechtigt) beschweren, muss von Belästigungswirkungen durch das Feuer und damit also von einem Brennverbot ausgegangen werden. 

Alle Voraussetzungen, die für ein Feuer im Freien eingehalten werden müssen, damit grundsätzlich weder Gefährdungen noch Belästigungen auftreten, werden nachstehend kurz erläutert

 

Flyer des MLUK zu "Holzfeuer im Freien"

 

Flyer - Gartenabfälle gehören nicht in den Wald - Hinweise

 

Brennstoffe

Für ein Feuer im Freien darf nur naturbelassenes, trockenes Holz, zum Beispiel Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts, verwendet werden. Frisch geschlagenes Holz trocknet sehr langsam. Erst wenn die Holzscheite längere Zeit gut durchlüftet gelagert wurden, sind sie trocken.

Gartenabfälle, wie Rasenschnitt und Laub sowie frischer Baum- und Strauchschnitt, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt, sondern sollten kompostiert werden. 

Für Abfälle aus gestrichenem, lackiertem oder mit Schutzmitteln behandeltem Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruchholz sowie Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten und ähnliche besteht ein Brenn- und Kompostierverbot.

 

Sicherheit

Genehmigungsfrei sind nur kleine Feuer. Daher darf die Größe des Holzhaufens im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht übersteigen. Das Feuer sollte so unterhalten werden, dass die Flamme möglichst klein bleibt. 

Entsprechend der Größe des Feuers, der Richtung und der Stärke des Windes und den besonderen örtlichen Gegebenheiten muss eine ausreichende Distanz zu brennbaren Materialien berücksichtigt werden. Bei Vorhandensein von besonders brandgefährdeten Materialien, wie zum Beispiel Reetdächern und Dächern mit Dachpappe, oder von trockenem Ödland, Schilfgürteln, Getreidefeldern und so weiter ist der Abstand entsprechend groß zu wählen. 

Holz- und insbesondere Reisig Haufen sind eine bevorzugte Lebensstätte vieler Tiere. Sie dürfen deshalb keinesfalls direkt angezündet werden. Der Brennstoffhaufen sollte immer unmittelbar vor dem Anzünden neu aufgeschichtet werden. Dadurch wird ausgeschlossen, dass zum Beispiel Igel, Jungvögel, Lurche und Kriechtiere verletzt oder gar verbrannt werden.

Um die Feuerstelle herum sollte ein Schutzstreifen aus Sand oder Steinen anlegt werden, um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern. Es muss sichergestellt sein, dass bei starkem Wind, starkem Funkenflug und bei stärkerer Rauchentwicklung das Feuer sofort gelöscht werden kann. Dazu sind entsprechende Löschmittel bereitzuhalten (zum Beispiel Wasser, Sand, Feuerlöscher, Löschdecke). Es ist wichtig und vorausschauend, dass eine zuverlässige Aufsichtsperson das Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut überwacht.

Im Wald sind Feuer verboten.

Der Abstand eines Feuers zum Wald muss mindestens 50 Meter, bei selbstgenutzten Grundstücken in Wald nähe mindestens 30 Meter betragen. Ab Waldbrandwarnstufe 4 ist auch auf diesen Grundstücken das Verbrennen verboten. Die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen Ihrer Region können Sie während der Saison von Anfang März bis Ende Oktober eines Jahres auf der Internetseite  http://mlul.brandenburg.de/wgs/info einsehen.

 

Rücksichtnahme

Um Belästigungen der Nachbarschaft auszuschließen, dürfen Holzfeuer im Freien nur gelegentlich abgebrannt werden. Achten Sie bitte auf einen ausreichenden Abstand der Feuerstelle zu den nächstgelegenen, für den Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Bereichen. In Gebieten mit besonders sensiblen sozialen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime, ist dies besonders wichtig.

Rauchbelästigung ist in jedem Falle zu vermeiden. 

Wenn Sie ein Holzfeuer in Ihrem Garten planen, empfiehlt es sich, vorher mit den Nachbarn zu sprechen. Geplante Vorsorge und umsichtige Rücksichtnahme sichern eine ungestörte Atmosphäre. Wenn Sie ein Holzfeuer auf einem Grundstück abbrennen wollen, dessen Eigentümer Sie nicht sind, müssen Sie zuerst klären, ob der Eigentümer dies duldet. In einer Gartensparte kann dies zum Beispiel durch die Satzung oder bei einem Pachtgrundstück durch den Pachtvertrag geregelt sein.

 

10 goldene Regeln

  • Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt einen Meter

  • Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden

  • Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden

  • Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer

  • Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen

  • Löschmittel immer bereithalten (zum Beispiel Wasser, Sand, Feuerlöscher)

  • "Brandbeschleuniger" wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!

  • Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen

  • Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen

  • Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen

 

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