Kontakt
Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten
Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten
Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Das Einwohnermeldeamt kann am Dienstag und Donnerstag zu den Öffnungszeiten OHNE Termin besucht werden.
Zur Online-Terminvereinbarung mit dem Einwohnermeldeamt folgen Sie bitte nachfolgendem Link:
Hier klicken zur Terminvereinbarung
Die Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Rathaus findet vorrangig über E-Mail und Telefon statt. Die Übersicht der Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage https://www.gemeinde-hoppegarten.de/seite/241769/mitarbeiter.html. Wir sind an allen Arbeitstagen für Sie zu sprechen.
Zur ABHOLUNG von Führerscheinen, Pässen und Ausweisen bestehen folgende Abholzeiten:
Mo. 9 – 12 Uhr
Di. 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Do. 9 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
Fr. 9 – 12 Uhr
Bitte beachten Sie:
Personen, die erkennbare Symptome einer infektiösen Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen das Rathaus nicht betreten. Achten Sie bitte beim Betreten des Rathauses auf die ausgehangenen Hinweise.
Für die Beantragung von Personaldokumenten ist die Vorlage eines biometrischen Fotos weiterhin notwendig. Die digitale Aufnahme von Passbildern vor Ort ist möglich.
Hier möchten wir Ihnen Hinweise zu einigen Formalitäten geben
2. An- und Ummeldung einer Wohnung
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Beantragen von Meldebescheinigungen
8. Steueridentifikationsnummer
Was muss ich mitbringen, was ist noch zu beachten?
Beantragung von Dokumenten (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
Personalausweis:
- 1 biometrisches Passfoto
- Ein gültiges Dokument (PA, RP bzw. Geburts-oder Eheurkunde)
- persönliches Erscheinen
- ab dem 16. Lebensjahr kann die Antragstellung ohne Zustimmung der Eltern erfolgen.
Reisepass:
- 1 biometrisches Passfoto
- ein gültiges Dokument (PA, RP bzw. Geburts-oder Eheurkunde)
- persönliches Erscheinen
Kinderreisepass: (Kinder werden nicht mehr im Reisepass der Eltern eingetragen, sie benötigen einen eigenen Reisepass!)
- 1 biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde des Kindes
- die Zustimmung beider Sorgeberechtigten muss vorliegen bzw. der Nachweis der
alleinigen Sorge (z.B. Scheidungsurteil)
- das Kind muss anwesend sein
Gebührenverordnung zum Passgesetz
Elektronische Reisepässe mit Chip "ePass"
Elektronischer Personalausweis mit Chip „ePA“
- Reisepass (32 Seiten) an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 60,00 €
bzw. die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 37,50 €
- Reisepass (48 Seiten) an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 82,00 €
bzw. die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 59,50 €
- Expresspass (32 Seiten) an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 92,00 €
bzw. die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 69,50 €
- Expresspass (48 S.) an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 114,00 €
bzw. die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 91,50 €
- Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses 26,00 €
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
- Kinderreisepass 13,00 €
- Verlängerung Kinderreisepass 6,00 €
- Personalausweis ab 24 Jahren 37,00 €
- Personalausweis unter 24 Jahren 22,80 €
Erläuterungen
Seit November 2005 nimmt die Gemeindeverwaltung am digitalen Antragsverfahren für Reisepässe und Personalausweise teil. Mit diesem technischen Fortschritt kann der zeitaufwendige Postversand entfallen und der Ausweis oder Reisepass noch schneller bereitgestellt werden. Foto und Unterschrift sowie beim Reisepass (ab 6 Jahre) der Fingerabdruck werden eingescannt, per Chipkarte und Lesegerät digital verschlüsselt und an die Bundesdruckerei verschickt. Ihr Passbild erhalten Sie nach dem Einscannen bei der Abholung des neuen Dokumentes zurück.
Für die erste Stufe der ePass-Einführung traten am 01.11.2005 neue Richtlinien für Passbilder in Kraft, die optional auch für die Lichtbilder in Personalausweisen angewendet werden können. Damit die biometrische Gesichtserkennung funktioniert, muss das Gesicht von vorn, nicht verdeckt und möglichst mit neutralem Ausdruck auf dem Foto zu sehen sein (ohne Kopfbedeckung).