Kontakt
Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten
Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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Laubbeseitigung in der Rennbahngemeinde Hoppegarten
Laubbeseitigung gemäß Tourenplan ab dem 06.01.2025
Aufgrund der aktuellen Beschlusslage hat sich das Verfahren zur Laubbeseitigung in dieser Saison geändert. Gemäß dem Beschluss AN 035/2024/24-29 war die Gemeinde Hoppegarten dazu angehalten, die Beseitigung der Laubhaufen bis zum Ende der 47. Kalenderwoche (KW) abzuschließen. Diese Maßnahme dient unter anderem dem Schutz wildlebender Tiere und hat zur Folge, dass die bisherige Praxis zur Laubbeseitigung nicht wie in den vergangenen Jahren umgesetzt werden darf.
Die Laubaufnahme wurde kurzzeitig ausgesetzt.
Die Laubbeseitigung wird nun ab dem 06.01.2025 nach dem bekannten Tourenplan erfolgen. Um eine Laubbeseitigung weiter zu gewährleisten, wurden an einigen Standorten BigBags aufgestellt.
Wir bitten Sie, folgende Hinweise zu beachten:
Verbringung von Laub in BigBags:
Das auf den Flächen liegende Laub kann und soll in die bereitgestellten BigBags gefüllt werden.
Laubhaufen mit einer Höhe von über 30 cm:
Laub, das nicht in den BigBags, sondern in Haufenform an den Straßenrand verbracht wird, wird nicht aufgenommen, wenn es höher als 30 cm ist.
Die bereits liegenden Haufen über 30 cm dürfen zum Schutz der Tiere nicht aufgenommen, in die BigBags verbracht oder breitgefächert werden.
Die Leerung der BigBags erfolgt durch eine externe Firma nach dem Tourenplan.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung beim Schutz unserer Natur und Tierwelt.
Bei Rückfragen nehmen Sie Kontakt zur Ortspflege auf unter: 03342/ 393 223 oder interimsweise unter
Grundlage hierfür ist die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hoppegarten.
(siehe Homepage Straßenreinigungssatzung )
Diese regelt gemäß § 2 Abs. 5 auch die Laubaufnahme der ca. 8.000 Straßenbäume.
Unter § 4 Abs. 4 der Satzung sind zudem der Umfang, die Art der Reinigung sowie die Anliegerpflichten genau geregelt.
Hinweise zur korrekten Ablagerung des Laubes
Damit die Laubabholung reibungslos funktioniert, sind die Anlieger dazu angehalten, das Laub in Form von Haufen neben der Fahrbahn zu lagern.
Besonders wichtig ist es, dass die Haufen nicht direkt an Bäumen gelagert werden oder zu weit entfernt der Fahrbahn liegen. Die Fahrzeugtechnik kann unter diesen Umständen die Laubhaufen nicht aufnehmen und somit nicht entsorgen.
Weiterhin dürfen das Laub und der Grünschnitt von privaten Grundstücken nicht auf öffentliche Flächen verbracht werden.
Die Laubbeseitigung erfolgt nach dem hier einsehbaren Tourenplan. Die jeweiligen Abschnitte wurden farblich gekennzeichnet, um eine bessere Orientierung zu erhalten.
Hinweis: Die geplanten Entsorgungstermine können wegen extremer Witterung, wie z.B. Wintereinbruch, abweichen.