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Kontakt

Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten

Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Kontakt zur Gemeinde

 

Bekanntmachungen

    Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg

 

 

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, 

das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des  Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch  von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet  sind. 

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen. 

 

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer 

 

     den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum, 

     den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)  

    die Nutzungsänderung von Wohnraum   

 

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post). 

Der Erhebungsbogen  ist  unter:  https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet  online abrufbar. 

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik  nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 

 

 

Informationsschreiben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg

 

Beschreibbarer Abgangsbogen

 

Iffezheim

Rzepin

S5 Region

Sichere Adresse Hoppegarten

Kaiserbahnhof

 

 

           

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