Eingang Rathaus Hoppegarten
Im Innenhof der Gemeindeverwaltung
Pferde im Ortsteil Münchehofe
Schriftzug im Park zum S-Bahnhof Hoppegarten
Gebrüder-Grimm-Grundschule
Wasserlauf der Erpe im Erpetal
Auf der Galopprennbahn Hoppegarten

Kontakt Gemeinde

Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten

Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di.  09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr

Kontaktformular

 

Baumschutz

Hinweis zur Baumschutzsatzung der Gemeinde Hoppegarten

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

 

zum Schutz unserer Umwelt und zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts gilt in der Gemeinde Hoppegarten die Baumschutzsatzung. 

Diese Satzung dient dem Erhalt und der Pflege unseres Baumbestandes, der nicht nur für das Klima, sondern auch für die Lebensqualität in unserer Gemeinde von großer Bedeutung ist.

 

Wichtige Informationen: 

 

  • Genehmigungspflicht für Baumfällungen

 

Bäume mit einem Stammumfang ab 35 cm (gemessen in 1,30 m Höhe) unterliegen dem Schutz der Satzung. Für das Fällen oder wesentliche Beschneiden dieser Bäume ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich.

 

  • Ersatzpflanzungen 

 

Sollte eine Fällgenehmigung erteilt werden, ist in der Regel eine Ersatzpflanzung notwendig. Dies trägt dazu bei, die ökologische Funktion des entfernten Baumes auszugleichen. 

 

 

 

Baumschutzsatzung und Antragsformular

 

Baumschutzsatzung

 

Antrag Baumfällungen

 

Hinweisblatt zu Baumfällanträgen

 

IffezheimRzepinS5 RegionSichere Adresse Hoppegarten

Kaiserbahnhof

 

 

           

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