Kontakt Gemeinde
Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten
Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr
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Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr
Hinweis zur Baumschutzsatzung der Gemeinde Hoppegarten
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zum Schutz unserer Umwelt und zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts gilt in der Gemeinde Hoppegarten die Baumschutzsatzung.
Diese Satzung dient dem Erhalt und der Pflege unseres Baumbestandes, der nicht nur für das Klima, sondern auch für die Lebensqualität in unserer Gemeinde von großer Bedeutung ist.
Wichtige Informationen:
Genehmigungspflicht für Baumfällungen
Bäume mit einem Stammumfang ab 35 cm (gemessen in 1,30 m Höhe) unterliegen dem Schutz der Satzung. Für das Fällen oder wesentliche Beschneiden dieser Bäume ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich.
Ersatzpflanzungen
Sollte eine Fällgenehmigung erteilt werden, ist in der Regel eine Ersatzpflanzung notwendig. Dies trägt dazu bei, die ökologische Funktion des entfernten Baumes auszugleichen.
Baumschutzsatzung und Antragsformular
Hinweisblatt zu Baumfällanträgen