Hoppegarten
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Rennbahn Hoppegarten

Kontakt

Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten

Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Kontakt zur Gemeinde

 

Information zum Wettbewerbsverfahren

Hoppegarten, den 12. 06. 2023

Am 03.07.2023 findet die Jurysitzung zum Wettbewerbsverfahren „Städtebaulich-freiräumlicher Wettbewerb für einen Bildungs-, Kultur- und Sportstandort um den S-Bahnhof Hoppegarten“ statt.

Ziel des Städtebaulichen Wettbewerbs ist es, die bisher weitgehend beziehungslos nebeneinander liegenden Teilflächen des ehemaligen KWO-Geländes, der Areale südlich der Bahn bis hin zur Rennbahn, vor allem aber auch Bereiche um den Bahnhof als neuen „Stadtbaustein“ und „Zentrum“ aufzuwerten. Diese sollen in einen hochwertigen städtebaulichen, funktionalen und freiräumlichen Gesamtzusammenhang mit der bisherigen Ortsmitte von Hoppegarten, dem ortsbildprägenden Areal der unmittelbar angrenzenden Rennbahn und den benachbarten Siedlungsbereichen gestellt werden. Die angrenzende Wohnbebauung ist dabei verkehrlich und baulich zu respektieren.

 

Die Aufgabenstellung für die Wettbewerbsteilnehmer umfasst auch die bauliche und funktionale Integration einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, Sporthalle und Sportaußenanlagen, einer Schwimmhalle sowie Angebote für die Bevölkerung im Sport- / Freizeitbereich, für Treffpunktmöglichkeiten, für Aufenthalt und Erholung - insgesamt unter Einbeziehung von Grün- und Naturräumen.

Für diese komplexe Aufgabenstellung wurden Teams von Architekten, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten ausgewählt, die mittlerweile ihre Konzepte und Ideen für die Entwicklung des Areals eingereicht haben. Derzeit werden diese geprüft und ausgewertet.

Um die Ergebnisse fachgerecht beurteilen zu können, sind für die Jury auch entsprechende Fachexperten von Architekten, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten sowie Sachpreisrichter und Sachverständige involviert.

Die Jurysitzung findet gemäß der rechtlichen Vorgaben und Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nichtöffentlich statt. Anschließend sollen die Ergebnisse öffentlich bekannt und in Form einer Ausstellung öffentlich zugänglich gemacht werden.

 

Bild zur Meldung: Geltungsbereich

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