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Hoppegarten wird Mittelzentrum in Funktionsteilung mit Neuenhagen

Hoppegarten, den 07. 11. 2017

Doch mit einiger Überraschung nahm man in Hoppegartner Rathaus die Entscheidung der Landesplaner zur Kenntnis, dass Hoppegarten ab 2020 zusammen mit Neuenhagen in Funktionsteilung Mittelzentrum werden soll. So sieht es zumindest der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vor, der am Montag in einer überarbeiteten Fassung vorstellt wurde. Eine richtige Entscheidung, kommentierte Bürgermeister Karsten Knobbe die Entscheidung, Hoppegarten zum Teil des Mittelzentrums werden zu lassen. „Wir haben die Flächen, um wirtschaftlich wichtige Standorte für den gesamten Mittelbereich zu entwickeln, die Neuenhagen als alleiniges Mittelzentrum nicht aufbringen kann“, begründete er die Entscheidung der Planer. Konkret denkt er zunächst an das Gebiet hinter Pflanzen Kölle an der B1, das direkt an der Nachbarkommune angrenzt. Dort könne man gemeinsam einen Gewerbestandort entwickeln, lautet ein erste Gedanke. Doch zunächst wollen sich Verantwortliche beider Kommunen zusammensetzen und die neue Situation beraten. Erste gemeinsame Gespräche gab es unlängst im Rahmen der avisierten Neuauflage eines Kooperationsvertrages.

11 400 Einwendungen gab es zum ersten Entwurf des Landesentwicklungsplanes. Darauf haben beide Länder reagiert und den überarbeiteten Entwurf vorgelegt. Der sieht vor, dass der sogenannte Siedlungsstern, der die Wachstumsregionen rund um Berlin entlang der Bahntrassen beschreibt, um zwei Achsen erweitert wird. So soll der Wohnungsbau in Richtung Wandlitz und Werneuchen vorangetrieben werden. In Werneuchen verkauft die Landesregierung zurzeit ein ehemaliges Flughafengelände. Landesplanerisch ist es nun möglich, dass dort ganze Wohngebiete neu entstehen.

Verlängert wird zudem die Siedlungsachse Richtung Hennigsdorf und Velten bis in die Gemeinde Oberkrämer hinein. In allen anderen Gemeinden im Berliner Umland ist der Neubau auf der grünen Wiese stark eingeschränkt, um die Zersiedlung zu verhindern und Naturräume zur erhalten. Reagiert wird auch auf die Kritik kleinerer Gemeinden, die sich in ihrer Entwicklung beschränkt sahen. Bislang konnten sie nur einen halben Hektar je 1000 Einwohner an Neubaufläche außerhalb der Ortskerne ausweisen. Jetzt wird diese Flächenvorgabe verdoppelt.

Weitere Korrekturen gibt es außerdem bei den Mittelzentren. Künftig werden auch Angermünde (Uckermark), Luckau (Dahme-Spreewald) und Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming) dazu gehören. Für Mittelzentren gelten keine Neubaubeschränkungen – darüber hinaus ist großflächiger Einzelhandel erlaubt.

 

 

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