Kontakt Gemeinde
Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten
Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr
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Laubbeseitigung in der Rennbahngemeinde Hoppegarten
Laubbeseitigung 2025
Aufgrund der aktuellen Beschlusslage hat sich das Verfahren zur Laubbeseitigung in dieser Saison geändert. Gemäß dem Beschluss AN 035/2024/24-29 war die Gemeinde Hoppegarten dazu angehalten, die Beseitigung der Laubhaufen bis zum Ende der 47. Kalenderwoche (KW) abzuschließen. Diese Maßnahme dient unter anderem dem Schutz wildlebender Tiere und hat zur Folge, dass die bisherige Praxis zur Laubbeseitigung nicht wie in den vergangenen Jahren umgesetzt werden darf.
Wir bitten Sie, folgende Hinweise zu beachten:
Verbringung von Laub in BigBags ab der 48. Kalenderwoche :
Das auf den Flächen liegende Laub kann und soll in die bereitgestellten BigBags gefüllt werden.
Laubhaufen mit einer Höhe von über 30 cm:
Laub, das nicht in den BigBags, sondern in Haufenform an den Straßenrand verbracht wird, wird nicht aufgenommen, wenn es höher als 30 cm ist.
Die bereits liegenden Haufen über 30 cm dürfen zum Schutz der Tiere nicht aufgenommen, in die BigBags verbracht oder breitgefächert werden.
Die Laubbeseitigung und Leerung der BigBags ab der 48. Kalenderwoche erfolgt durch eine externe Firma. In diesem Jahr wird die Laubaufnahme ab der 42. Kalenderwoche fortlaufend ohne Tourenplan erfolgen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung beim Schutz unserer Natur und Tierwelt.
Bei Rückfragen nehmen Sie Kontakt zur Ortspflege auf unter: 03342/ 393 223 unter
Grundlage hierfür ist die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hoppegarten.
(siehe Homepage Straßenreinigungssatzung )
Diese regelt gemäß § 2 Abs. 5 auch die Laubaufnahme der ca. 8.000 Straßenbäume.
Unter § 4 Abs. 4 der Satzung sind zudem der Umfang, die Art der Reinigung sowie die Anliegerpflichten genau geregelt.
Hinweise zur korrekten Ablagerung des Laubes
Damit die Laubabholung reibungslos funktioniert, sind die Anlieger dazu angehalten, das Laub in Form von Haufen neben der Fahrbahn zu lagern.
Besonders wichtig ist es, dass die Haufen nicht direkt an Bäumen gelagert werden oder zu weit entfernt der Fahrbahn liegen. Die Fahrzeugtechnik kann unter diesen Umständen die Laubhaufen nicht aufnehmen und somit nicht entsorgen.
Weiterhin dürfen das Laub und der Grünschnitt von privaten Grundstücken nicht auf öffentliche Flächen verbracht werden.
13.11.2025 - Uhr
Haus der Generationen, Lindenallee 12, 15366 Hoppegarten
14.11.2025 - Uhr
14.11.2025 - Uhr