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Kontakt

Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten

Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Kontakt zur Gemeinde

 

Aus dem Rathaus

Der Landkreis bittet um Unterstützung:

 

Wenn man an den Ersten Weltkrieg denkt, spricht man meistens über die großen und bekannten Kämpfe, sowie die Flandernschlacht, Verdun, die Schlacht an der Somme und der Marne. Ein Thema, das jedoch öfters unterbelichtet bleibt, sind die Kämpfe, die in den ersten Monaten von 1914 stattfanden. Einer davon ist die Belagerung von Antwerpen, vor allem im Bezirk zwischen Walem und Lier vom 28. September bis zum 6. Oktober 1914. In nur einer Woche Zeit, starben hier mehr als 1000 belgische Soldaten. Angesichts der recht kleinen Oberfläche, ist dies eine sehr hohe Totenzahl. Mittlerweile wissen wir viel über die belgische Seite dieser Kämpfe, während über die deutsche kaum etwas bekannt ist.

 

Deswegen setzen wir diesen Aufruf in die Zeitung von das Land Brandenburg, da wir auf der Suche sind nach u. a. Fotos, Dokumente, Sterbebilder und Geschichten deutscher Soldaten, die in 1914 in den folgenden belgischen Dörfern gekämpft haben: Walem, Lier, Mechelen, Sint Katelijne Waver, Onze Lieve Vrouw Waver und Duffel;

Achtung - andere Schreibweisen dieser Ortsnamen sind zum Beispiel: Waelhem, Lierre, Mecheln, Malines und Wavre Sainte Catherine.

 

Bitte helfen Sie uns dabei, den deutschen Soldaten dieser Kämpfe endlich in die Gelegenheit zu stellen, auch ihre Geschichten mit uns zu teilen. Wir würden Ihnen äußerst dankbar sein.

 


 

Informationen zur Heimatzeitung Pro

 

Die Heimatzeitung Pro der Gemeinde Hoppegarten erscheint monatlich, in der Regel an jedem zweiten Donnerstag des laufenden Monats. Die kostenlose Verteilung an alle Haushalte innerhalb des Gemeindegebietes wurde eingestellt. Die Pro liegt ab sofort zur kostenlosen Mitnahme an nachfolgenden Orten aus:

Kindergärten, Schulen, Bibliotheksstandorte, REWE Dahlwitz-Hoppegarten und Hönow, Gesundheitszentrum Lindenallee, Apotheken, Bäckereien, Sparkassen-Filialen in Hönow und Dahlwitz-Hoppegarten, Jugendwerkstatt, HEP, Friseur Kerstin Brestel in Hönow und natürlich im Foyer des Rathauses sowie im Haus der Generationen in der Lindenallee 14.

 

                                                                                                                      

 

 
Liebe HoppegartnerInnen,

 

nutzen Sie den Maerker auf der Startseite unserer Homepageum der Verwaltung auf einfachem Weg mitzuteilen, wo es ein Infrastrukturproblem in unserem Ort gibt. Hinweisen zu illegal abgelagertem Müll bis hin zu Verkehrsproblemen wie defekten Ampelanlagen, Schlaglöchern usw. wird schnell und unbürokratisch nachgegangen.

Ein Ampelsystem zeigt Ihnen den aktuellen Stand der Bearbeitung.

                                                                                                                 

 

Hinweise zu Abgaben

 

Bescheide sind seit 2015 dauerhaft gültig

Die Gemeinde Hoppegarten weist darauf hin, dass ab dem Jahr 2015 die Bescheide über Grundabgaben (Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer) als mehrjährige Abgabenbescheide (Dauerbescheide) versandt werden.

Diese behalten jeweils bis zum Erhalt eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit. Ein neuer Bescheid wird nur noch verschickt, wenn sich Änderungen (z. B. an der Steuerpflicht oder dem Steuergegenstand) ergeben. Der Dauerbescheid ist daher sorgfältig aufzubewahren.

Wer keinen Mehrjahresbescheid für das Jahr 2016 und in den Folgejahren erhält, zahlt bitte die Steuern gemäß Bescheid für das Jahr 2015. Weiterhin ist auf die fristgerechte Zahlung auch in den Folgejahren zu achten.

 

Termine für Grundsteuern:

15.02., 15.05., 15.08., 15.11.2015 für die Vierteljahrzahler, 01.07. für die Jahreszahler.

Hinweisen möchten wir auf § 9 Grundsteuergesetz (Stichtagsprinzip). Dies besagt, dass die Grundsteuerpflicht mit dem 01. Januar des Jahres, das auf den Erwerb des Grundbesitzes folgt, beginnt. Sie endet am 31. Dezember des Jahres, in dem der Grundbesitz auf den Erwerber (durch Kauf, Erbschaft, Schenkung o.ä. Rechtsgeschäft) übergegangen ist, grundsätzlich jedoch erst nach Erteilung eines Bescheides über die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt auf den neuen Eigentümer. Der bisherige Eigentümer bleibt Steuerschuldner bis zu diesem Zeitpunkt.

 

Iffezheim

Rzepin

S5 Region

Sichere Adresse Hoppegarten

Kaiserbahnhof

 

 

           

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