Kontakt
Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten
Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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Die bisherige Pflicht zur Abmeldung entfällt bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik. Sie können sich an Ihrem neuen Wohnort ohne die Vorlage einer Abmeldebestätigung anmelden.
Wenn Sie jedoch aus einer Nebenwohnung ausziehen oder ins Ausland verziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden. Neu ab 01.11.2015 ist, dass eine Nebenwohnung ausschließlich bei der Meldebehörde der Hauptwohnung abzumelden ist. Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist es ausreichend, das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Abmeldeformular an die Meldebehörde der Hauptwohnung zu schicken.
Die Abmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens jedoch 1 Woche im Voraus erfolgen.
Bei einer fristgerechten Abmeldung fallen keine Gebühren an.
Bitte bringen Sie den Personalausweis aller abzumeldenden Personen mit. Ist ein Betreuer mit der gesetzlichen Vertretung beauftragt, kann dieser unter Vorlage des Betreuerausweises vornehmen. Bevollmächtigen Sie eine Persona mit der Abmeldung, ist zusätzlich eine Vollmacht sowie der Ausweis des Bevollmächtigten vorzulegen.
Notwendige Formulare: