Hoppegarten
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Gemeindesaal
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Kontakt

Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten

Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Kontakt zur Gemeinde

 

An- und Ummeldung eines Wohnsitzes

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörigen anmelden. Für die An- und Ummeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Volljährige Kinder müssen sich persönlich an- bzw. ummelden.

Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht sowie der Personalausweis und ggf. Reisepass vorzulegen. Zur An- und Ummeldung eines minderjährigen Kindes ist immer die Zustimmung des nicht mitziehenden sorgeberechtigten Elternteils vorzulegen. Sollte das Sorgerecht allein ausgeübt werden, ist dies mit einer Negativbescheinigung des Jugendamtes ebenfalls nachzuweisen.

Die Anmeldung in eine Wohnung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht im Voraus anmelden können. Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an.

 

Benötigte Unterlagen

 

  • Personalausweis, Reisepässe oder Kinderreisepass für alle anzumeldenden Personen.

  • Beim Personalausweis wird die Anschrift geändert; beim Reisepass und Kinderreisepass wird bei einem Zuzug in die Gemeinde der neue Wohnort eingetragen. Sollten Sie nur einen Reisepass besitzen, ist bei einem Zuzug in die Gemeinde zusätzlich die Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung Ihres bisherigen Wohnortes erforderlich.
  • Wohnungsgeberbestätigung über den tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung (der Mietvertrag reicht nicht aus!)

  • Geburtsurkunde - wenn Kinder noch kein eigenes Dokument besitzen (bei Geburten im Ausland: internationale Geburtsurkunde bzw. Original mit Übersetzung

  • Betreuerausweis - erforderlich, wenn mit der gesetzlichen Vertretung ein Betreuer bestellt ist, der die Anmeldung vornimmt

  • Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem unter 16-jährigen Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des unter 16-jährigen Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Sollte das Sorgerecht allein ausgeübt werden, ist dies mit einer Negativbescheinigung des Jugendamtes nachzuweisen.

 

Hinweise für ausländische Staatsangehörige:

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Reisepass mit. Wenn Sie schon einmal in Deutschland angemeldet waren bzw. aktuell gemeldet sind, ist zusätzlich die Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung Ihres bisherigen Wohnortes erforderlich.

Für Staatsangehörige eines nicht EU-Landes: Die Anmeldung bei der Meldebehörde führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland

 

Notwendige Formulare:

Wohnungsgeberbescheinigung

Einverständniserklärung zum Umzug eines Sorgeberechtigten

Iffezheim

Rzepin

S5 Region

Sichere Adresse Hoppegarten

Kaiserbahnhof

 

 

           

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