Auf der Galopprennbahn Hoppegarten
Pferde im Ortsteil Münchehofe
Komplex der Gebrüder-Grimm-Grundschule
Schriftzug Hoppegarten im Park zum S-Bahnhof Hoppegarten
Im Innenhof der Gemeindeverwaltung
Wasserlauf der Erpe im Erpetal

Kontakt

Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten

Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Kontakt zur Gemeinde

 

Auskunftssperre

Merkblatt zur Beantragung einer Übermittlungssperre nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG)


Allgemeine Informationen


Sie haben die Möglichkeit, der Weitergabe beziehungsweise Nutzung Ihrer Daten

 

  • im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen),
  • an Presse, Rundfunk oder andere Medien zum Zweck der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen und Jubiläen von Lebenspartnerschaften,
  • an die Sächsische Staatskanzlei zu Zwecken der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen und Jubiläen von Lebenspartnerschaften durch den Ministerpräsidenten zur Herausgabe an Adressbüchern,
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften als Familienmitglied eines Mitglieds einer solchen und
  • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial zum freiwilligen Wehrdienst, wenn Sie im nächsten Jahr volljährig werden


bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes zu widersprechen.


Ablauf:

Wenn Sie der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen wollen, können Sie dies ausschließlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes in schriftlicher oder mündlicher Form machen. Eine Angabe von besonderen Gründen ist hierbei nicht notwendig. Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde im Melderegister eingetragen und anschließend bei jedem Übermittlungs- und Auskunftsersuchen Dritter entsprechend berücksichtigt.


Voraussetzungen:

Übermittlungssperren gelten nur für Anfragen von Privaten. Datenübermittlungen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen bleiben hiervon unberührt.

Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren reicht es aus, wenn Sie bei der Gemeinde, in der Sie wohnen, Widerspruch gegen die entsprechende Auskunftserteilung einlegen. Für einen solchen Widerspruch brauchen Sie keine Begründung abgeben, ein berechtigtes Interesse ist nicht erforderlich.


Erforderliche Unterlagen:

Hierfür sind keine bestimmten Unterlagen nötig. Die von verschiedenen Stellen im Internet bereitgestellten Formulare dienen in erster Linie der Vereinfachung des Antragsverfahrens für interessierte Personen. Für eine eindeutige Identifizierung bei der persönlichen Einlegung eines Widerspruchs vor Ort in Ihrer Meldebehörde kann diese die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zur Überprüfung Ihrer Identität und damit Berechtigung verlangen


Frist/Dauer:

Übermittlungssperren gelten unbefristet.


Kosten:

keine


Rechtsgrundlage:

§ 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz – Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister


Notwendige Formulare:

Formular zur Beantragung der Auskunftssperre

IffezheimRzepinS5 RegionSichere Adresse Hoppegarten

Kaiserbahnhof

 

 

           

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