Kontakt Gemeinde
Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten
Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr
Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten
Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr
Öffnungszeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Informationen
Ab dem 01.05.2025 werden nur noch digital erstellte Lichtbilder im Antragsprozess für hoheitliche Dokumente seitens der Bundesdruckerei GmbH akzeptiert.
Alle Pass- und Personalausweisbehörden sind ab dem 01. Mai 2025 verpflichtet, digitale Lichtbilder, die von einem externen Dienstleister (z.B. Fotografen) erstellt worden sind, über eine Cloud abzurufen.
Die Gemeindeverwaltung Hoppegarten bietet den Service, diese digitalen Lichtbilder vor Ort zu erstellen an.
Hier möchten wir Ihnen Hinweise zu einigen Formalitäten geben
2. An- und Ummeldung einer Wohnung
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Beantragen von Meldebescheinigungen
8. Steueridentifikationsnummer
Was muss ich mitbringen, was ist noch zu beachten?
Informationen zum auslaufenden Kinderreisepass
Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Im Feld befindliche Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.
Beantragung von Dokumenten (Personalausweis, Reisepass)
Personalausweis (für alle Bürgerinnen und Bürger ab der Geburt):
- ein gültiges Dokument (PA, RP bzw. Geburts-oder Eheurkunde)
- persönliches Erscheinen
- ab dem 16. Lebensjahr kann die Antragstellung ohne Zustimmung der Eltern erfolgen
- unter dem 16. Lebensjahr muss die Zustimmung der Eltern (unter Vorlage gültiger Personalausweise) vorliegen
Reisepass:
- ein gültiges Dokument (PA, RP bzw. Geburts-oder Eheurkunde)
- persönliches Erscheinen
- unter dem 18. Lebensjahr muss die Zustimmung der Eltern (unter Vorlage gültiger Personalausweise) vorliegen
Die Gültigkeitsdauer von Personalausweis und Reisepass bei Personen die 24 Jahre oder älter sind beträgt 10 Jahre ab Antragstellung.
Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Gebührenverordnung zum Passgesetz
Elektronische Reisepässe mit Chip "ePass"
Elektronischer Personalausweis mit Chip „ePA“
- Personalausweis ab 24 Jahren 37,00 €
- Personalausweis unter 24 Jahren 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
- Reisepass (32 Seiten) an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 70,00 €
bzw. die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 37,50 €
- Reisepass (48 Seiten) an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 92,00 €
bzw. die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 59,50 €
- Expresspass (32 Seiten) an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 102,00 €
bzw. die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 69,50 €
- Expresspass (48 S.) an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 124,00 €
bzw. die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 91,50 €
- Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses 26,00 €