Freizeitlärmrichtlinie

Für die Genehmigung von Veranstaltungen wird die Freizeitlärmrichtlinie Brandenburg herangezogen. Diese wurde nun überarbeitet. Die neue Fassung gilt seit dem 02.07.2020.

Wesentliche Änderungen der Freizeitlärmrichtlinie sind:

 

  • Es gibt zukünftig keine separaten Genehmigungen seltener störender Ereignisse für Tag und/ oder Nacht, weil ein 24- Stunden- Zeitraum (von 06:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages) betrachtet wird.
  • Die Anzahl der seltenen störenden Ereignisse bleibt bei 10, allerdings können diese um weitere 8 ergänzt werden, wenn die Veranstaltungen von landesweiter, nationaler oder internationaler Bedeutung sind.
  • Als Nebenbestimmungen können jetzt ausdrücklich Beschwerdetelefone, Anwohnerbeteiligungen und Ausweichquartiere angeordnet werden.

 

 

https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/geraeuschimm_2020