Auf der Galopprennbahn Hoppegarten
Pferde im Ortsteil Münchehofe
Komplex der Gebrüder-Grimm-Grundschule
Schriftzug Hoppegarten im Park zum S-Bahnhof Hoppegarten
Im Innenhof der Gemeindeverwaltung
Wasserlauf der Erpe im Erpetal

Kontakt

Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten

Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Kontakt zur Gemeinde

 

Befreiung von der Ausweispflicht

Die Meldebehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, die voraussichtlich dauerhaft pflegebedürftig sind oder sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

 

 

Erforderliche Unterlagen:

 

  • Antrag Befreiung von der Ausweispflicht
  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • Betreuerausweis oder Beschluss des Amtsgerichtes oder andere Vertretungsvollmacht

 

 

Zusätzliche Hinweise:

 

  • Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst kurz vor Ablauf des Personalausweises bzw. Reisepasses beantragt werden.
  • Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
  • Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.

 

 

Antragstellung:

 

durch den Betroffenen selbst, meistens aber durch den Betreuer/In oder eine vertretungsberechtigte Person

 

 

Gebühren:

 

gebührenfrei

 

Notwendige Formulare:

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

 

IffezheimRzepinS5 RegionSichere Adresse Hoppegarten

Kaiserbahnhof

 

 

           

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