Auf der Galopprennbahn Hoppegarten
Schriftzug im Park zum S-Bahnhof Hoppegarten
Pferde im Ortsteil Münchehofe
Eingang Rathaus Hoppegarten
Wasserlauf der Erpe im Erpetal
Gebrüder-Grimm-Grundschule
Im Innenhof der Gemeindeverwaltung

Kontakt Gemeinde

Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten

Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di.  09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr

Kontaktformular

 

Wohnungsgeberbestätigung

Ab dem 01.11.2015 muss die Wohnungsgeberin oder der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Der Auszug ist durch die Wohnungsgeberin oder den Wohnungsgeber nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen (z.B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.

 

Notwendige Formulare:

Wohnungsgeberbescheinigung

IffezheimRzepinS5 RegionSichere Adresse Hoppegarten

Kaiserbahnhof

 

 

           

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