Mitmachen ist angesagt!

 

Im Juli 2018 wurde der § 18a – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - in der brandenburgischen Kommunalverfassung fest verankert. Damit habt ihr das Recht in allen Euch berührenden kommunalen Angelegenheiten beteiligt zu werden.

 

Die Gemeinde Hoppegarten hat in ihrer Hauptsatzung die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen sowie die Gründung eines Kinder- und Jugendbeirats festgeschrieben. Eine gesonderte Richtlinie zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen regelt alle Einzelheiten und die Verfahrensweise der jeweiligen Beteiligungsformen.

 

Damit habt Ihr die Möglichkeit bei der Gestaltung und Nutzung von öffentlichen Einrichtungen (wie z.B. Jugendclubs oder Bibliotheken), beim Bau von Spielplätzen oder Schulen mitzuwirken, an Einwohnerversammlungen teilzunehmen, oder Mitglied in einem Jugendbeirat zu sein.

 

  • Ihr wollt mehr über Eure Mitwirkungsrechte erfahren?

  • Ihr wollt an den Gemeindeangelegenheiten, die Euch betreffen, mitbestimmen?

  • Ihr habt Ideen, wie Gelder aus dem für Euch eingerichteten Jugendfond sinnvoll für Euch eingesetzt werden können?

  • Ihr habt Wünsche und Ideen für die Gestaltung öffentlicher Plätze, an denen ihr Euch aufhaltet?

Dann sagt an und gebt Bescheid.

      Mitmachen

  

                                    

Fachbereich IV - Bildung, Jugend und Sport

 

Deine Ansprechpartnerinnen in der Gemeindeverwaltung Hoppegarten sind:

 

Gemeinde Hoppegarten

Lindenallee 14

15366 Hoppegarten

 

Sascha Köhler

Tel.: 03342/393 317

E-Mail:

 

Bianca Hinkel

Tel.: 03342/393 310

E-Mail: