Schriftzug Hoppegarten im Park zum S-Bahnhof Hoppegarten
Komplex der Gebrüder-Grimm-Grundschule
Wasserlauf der Erpe im Erpetal
Pferde im Ortsteil Münchehofe
Im Innenhof der Gemeindeverwaltung
Auf der Galopprennbahn Hoppegarten

Kontakt

Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten

Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Kontakt zur Gemeinde

 

Aus dem Rathaus

 

Liebe HoppegartnerInnen,

 

nutzen Sie den Maerker auf der Startseite unserer Homepageum der Verwaltung auf einfachem Weg mitzuteilen, wo es ein Infrastrukturproblem in unserem Ort gibt. Hinweisen zu illegal abgelagertem Müll bis hin zu Verkehrsproblemen wie defekten Ampelanlagen, Schlaglöchern usw. wird schnell und unbürokratisch nachgegangen.

Ein Ampelsystem zeigt Ihnen den aktuellen Stand der Bearbeitung.

 

                                                                                                                 

 

Hinweise zu Abgaben

 

Bescheide sind seit 2015 dauerhaft gültig

Die Gemeinde Hoppegarten weist darauf hin, dass ab dem Jahr 2015 die Bescheide über Grundabgaben (Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer) als mehrjährige Abgabenbescheide (Dauerbescheide) versandt werden.

Diese behalten jeweils bis zum Erhalt eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit. Ein neuer Bescheid wird nur noch verschickt, wenn sich Änderungen (z. B. an der Steuerpflicht oder dem Steuergegenstand) ergeben. Der Dauerbescheid ist daher sorgfältig aufzubewahren.

Wer keinen Mehrjahresbescheid für das Jahr 2016 und in den Folgejahren erhält, zahlt bitte die Steuern gemäß Bescheid für das Jahr 2015. Weiterhin ist auf die fristgerechte Zahlung auch in den Folgejahren zu achten.

 

Termine für Grundsteuern:

15.02., 15.05., 15.08., 15.11.2015 für die Vierteljahrzahler, 01.07. für die Jahreszahler.

Hinweisen möchten wir auf § 9 Grundsteuergesetz (Stichtagsprinzip). Dies besagt, dass die Grundsteuerpflicht mit dem 01. Januar des Jahres, das auf den Erwerb des Grundbesitzes folgt, beginnt. Sie endet am 31. Dezember des Jahres, in dem der Grundbesitz auf den Erwerber (durch Kauf, Erbschaft, Schenkung o.ä. Rechtsgeschäft) übergegangen ist, grundsätzlich jedoch erst nach Erteilung eines Bescheides über die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt auf den neuen Eigentümer. Der bisherige Eigentümer bleibt Steuerschuldner bis zu diesem Zeitpunkt.

 

IffezheimRzepinS5 RegionSichere Adresse Hoppegarten

Kaiserbahnhof

 

 

           

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