Fällung von 10 Linden

Hoppegarten, den 06. 06. 2023

Mit Berufungsurteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 15.03.2023 wurde das Urteil des Amtsgerichts Strausberg vom 09.06.2021 abgeändert. Die Gemeinde wurde verpflichtet, 18 Lindenbäume auf dem Flurstück 2208 entlang des Flurstücks 676 der Flur 2 der Gemarkung Hönow zu entfernen.

Die Begutachtung der Linden führte zur fachtechnischen Einschätzung, dass bei lediglich 8 Linden die Chance auf Anwachsen nach der Umpflanzung besteht. Brutstätten wurden bei der Begutachtung nicht festgestellt. Mit der Klägerin wurde deswegen vereinbart, dass in Umsetzung des Urteils 10 Linden jetzt gefällt werden. Die verbleibenden 8 zu entfernenden Linden werden im Herbst umgesetzt.