Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung

Hoppegarten, den 20. 05. 2021

Das Rathaus der Gemeinde Hoppegarten ist gegenwärtig für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.

 

Auch für dringende Anliegen ist eine Terminvereinbarung zwingend notwendig.
Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme Ihre Telefonnummer mit und schildern Sie uns ausführlich um was es sich bei Ihrem dringenden Anliegen handelt.

Für die telefonische Kontaktaufnahme zu Ansprechpartnern des Einwohnermeldeamtes nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern:

03342/ 393 483
03342/ 393 484
03342/ 393 487

 

Die postalische Kontaktaufnahme erfolgt über:

Gemeinde Hoppegarten
Einwohnermeldeamt
Lindenallee 14
15366 Hoppegarten

Sie möchten uns eine E-Mail senden:

 

Pflicht zur An- und Ummeldung

Eine Um- oder Anmeldung ist generell weder schriftlich noch per E-Mail möglich. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Sie zur Vorlage eines Personaldokuments verpflichtet sind und die von uns erfassten Daten unterschreiben müssen. Dies dient der Vermeidung von Scheinanmeldungen.
In Anbetracht der Corona-Krise werden derzeit keine Bußgelder wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zur An- oder Abmeldung verhängt.

 

Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen

Natürlich sind Sie als deutscher Staatsbürger verpflichtet, ein gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen. Solange Sie auf dem Bild Ihres aktuellen Personalausweises/Reisepass zu erkennen sind, dienen auch kürzlich abgelaufene Dokumente als Nachweis Ihrer Identität. Bei der Beantragung von neuen Dokumenten werden bis auf weiteres keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht eingeleitet, wenn die Gültigkeit des vorgelegten Dokumentes nicht länger als drei Monate abgelaufen ist.

 

Einige Dienstleistungen, können auf dem Postweg beantrag und somit ohne Termin durch das Einwohnermeldeamt erledigt werden.

 

Dazu zählen:

•    Abmeldung einer Wohnung
•    Beantragen von Meldebescheinigungen
•    Steueridentifikationsnummer
•    Befreiung von der Ausweispflicht