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Reduzierte Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns und der Straßenreinigung

Hoppegarten, den 09. 05. 2025

 

 

Informationen zur derzeit reduzierten Unterhaltungspflege der Grünzüge, der Mahd des Straßenbegleitgrüns und der Straßenreinigung in der Gemeinde Hoppegarten

 

Sehr geehrter Bürgerinnen und Bürger, 

die Gemeinde Hoppegarten möchte Sie darüber informieren, dass vorerst die Unterhaltspflege des Grünzuges sowie der straßenbegleitenden Unterhaltungsflächen und die dazugehörigen Hecken im Gewerbegebiet Dahlwitz-Hoppegarten nur eingeschränkt durchgeführt werden kann. Davon betroffen sind auch alle Leistungen im Grünzug in der Siedlungserweiterung Hönow, die Mahd des Straßenbegleitgrüns sowie die Straßenreinigung im Gemeindegebiet.

Obwohl die entsprechenden Pflegemaßnahmen rechtzeitig auf dem Vergabemarktplatz platziert wurden, kam es bisher nicht zur Freigabe der Ausschreibungsunterlagen und somit auch zu keinem Vergabebeschluss.

Das hat zur Folge, dass die gewohnten Unterhaltungs- und Pflegearbeiten derzeit nicht in vollem Umfang erfolgen können. Gleichzeitig muss auch die Straßenreinigung sowie die Mahd des Straßenbegleitgrüns auf ein Mindestmaß reduziert werden. 

Um dennoch die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 823 BGB iVm. BbgStrG sowie die erforderlichen Verkehrssicherungspflichten einzuhalten, werden die pflichtigen Arbeiten auf das notwendigste Mindestmaß angepasst.

 

Konkret bedeutet das: 

1. Freihalten von Sichtachsen:

- Sträucher und Gehölze werden an Einmündungen, Kreuzungen und Kurven so zurückgeschnitten, dass sie keine Sichtbehinderung verursachen.

 

2. Gewährleistung der Durchgangshöhe und – breite:

- Überhängende Äste oder Sträucher werden zurückgeschnitten, sodass das Lichtraumprofil eingehalten wird (Gehwege: 2,50 m, Straßen: 4,50 m)

 

3. Vermeidung von Schäden an Wegen:

- Maßnahmen um die wassergebundene Wegedecke zu schützen und die Entstehung von Unfallstellen zu verhindern

 

4. Mahd der Wege/Randbereiche der Grünzüge:

- Zur Nutzbarkeit der Wege erfolgt eine reduzierte Mahd an den Wegen. Diese sollen auf ca. 1 m Breite gemäht werden. 

 

5. Eingeschränkte Mahd des Straßenbegleitgrüns 

Straßeneinmündungen, Kreuzungen, Kreisverkehre: 

regelmäßige Kontrolle durch die Gemeinde, 

bedarfsgerechte Mahd, um die freie Sicht zu gewährleisten

Diese Maßnahmen dienen der Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Einschränkungen und arbeiten an einer Lösung, um die reguläre Pflege der Flächen so bald wie möglich wieder zu gewährleisten. 

 

Die Mahd von Begleitflächen, also das Mähen von Grünstreifen, die neben Straßen und Wegen liegen, durch die Bürgerinnen und Bürger ist erwünscht, jedoch kann die Aufnahme des Schnittguts durch den Dienstleister oder durch den Bauhof nicht erfolgen und müsste auf eigene Kosten entsorgt werden.

 

 

 

 
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