Schriftzug Hoppegarten im Park zum S-Bahnhof Hoppegarten
Im Innenhof der Gemeindeverwaltung
Komplex der Gebrüder-Grimm-Grundschule
Auf der Galopprennbahn Hoppegarten
Pferde im Ortsteil Münchehofe
Wasserlauf der Erpe im Erpetal

Kontakt

Rennbahngemeinde Hoppegarten
Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten

Tel.: +49 [ 0 33 42 ] - 393 155
Di. 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 + 13:00-17:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Kontakt zur Gemeinde

 

Informationen zur Grundsteuerzahlung ab 01.01.2025

Hoppegarten, den 05. 12. 2024

 

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage bei der Bewertung der Grundstücke werden ab Januar 2025 neue Abgabenbescheide durch die Gemeindeverwaltung versandt.

 

Die aktuellen Abgabenbescheide (Mehrjahresabgabenbescheide) gelten nur noch bis zum 31. Dezember 2024 und sind ab 1. Januar 2025 aufgehoben. Abmeldebescheide werden nicht versandt, da die bisherigen Veranlagungen nach § 266 (4) Bewertungsgesetz automatisch ihre Gültigkeit verlieren. 

 

Für die meisten Eigentümer liegt der Gemeinde ein vom Finanzamt elektronisch übermittelter Grundlagenbescheid vor. Diese Eigentümer erhalten im Januar 2025 einen neuen Abgabenbescheid. Für alle anderen Eigentümer werden die Abgabenbescheide nach Vorlage der Daten vom Finanzamt versandt. 

 

Bitte zahlen Sie die Grundabgaben erst an die Gemeinde Hoppegarten, wenn Ihnen ein neuer Abgabenbescheid der Gemeinde Hoppegarten für die Jahre ab 2025 vorliegt. Die Fälligkeiten können Sie dem neuen Bescheid entnehmen. Sollten Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, zieht die Gemeinde die Abgaben zum Fälligkeitsdatum ein. Möglicherweise eingerichtete Daueraufträge sind durch die Eigentümer zu ändern.

 

Die Grundsteuer berechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag und dem von der Gemeindevertretung am 18. November 2024 beschlossenem Hebesatz. Die Hebesätze für die Jahre ab Januar 2025 wurden wie folgt festgesetzt:

 

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)               50 v.H.

Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      160 v.H. 

 

Fragen und Einwendungen gegen den neuen Abgabenbescheid richten Sie bitte an die Mitarbeiter der Fachabteilung II – Steuern/Abgaben -. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Hoppegarten nur der richtige Ansprechpartner ist, sofern Ihre Einwendungen nicht die Höhe des vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrages betrifft. In diesem Fall richten Sie Ihre Einwendungen und Fragen an das Finanzamt Strausberg, da die Gemeinde an den Grundlagenbescheid gebunden ist.

 

 
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