Anzeigepflicht von Eigenwasserversorgungsanlagen

Das Gesundheitsamt des Landkreises informiert über die Anzeigepflicht von Eigenwasserversorungsanlagen.

 

Bezugnehmend auf die neuen Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) 2023, möchte das Gesundheitsamt auf die aktualisierten Anzeigepflichten bezüglich Kleinanlagen hinweisen.

 

Ziel ist es, dass unsere Bürgerinnen und Bürger auf die entsprechenden Anzeigepflichten nach § 11 und § 12 TrinkwV hingewiesen werden und dieser direkt mit Hilfe des entsprechenden Formulars auf der Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland nachkommen können.

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Veröffentlichung

Hoppegarten
Mo, 19. Februar 2024

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