Anzeigepflicht von Eigenwasserversorgungsanlagen

Hoppegarten, den 19. 02. 2024

Das Gesundheitsamt des Landkreises informiert über die Anzeigepflicht von Eigenwasserversorungsanlagen.

 

Bezugnehmend auf die neuen Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) 2023, möchte das Gesundheitsamt auf die aktualisierten Anzeigepflichten bezüglich Kleinanlagen hinweisen.

 

Ziel ist es, dass unsere Bürgerinnen und Bürger auf die entsprechenden Anzeigepflichten nach § 11 und § 12 TrinkwV hingewiesen werden und dieser direkt mit Hilfe des entsprechenden Formulars auf der Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland nachkommen können.

 

Bild zur Meldung: Hinweis zu Trinkwasseranlagen