Anzeigepflicht von Eigenwasserversorgungsanlagen
Das Gesundheitsamt des Landkreises informiert über die Anzeigepflicht von Eigenwasserversorungsanlagen.
Bezugnehmend auf die neuen Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) 2023, möchte das Gesundheitsamt auf die aktualisierten Anzeigepflichten bezüglich Kleinanlagen hinweisen.
Ziel ist es, dass unsere Bürgerinnen und Bürger auf die entsprechenden Anzeigepflichten nach § 11 und § 12 TrinkwV hingewiesen werden und dieser direkt mit Hilfe des entsprechenden Formulars auf der Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland nachkommen können.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Downloads
Weitere Meldungen

Vollsperrung Schwarzer Weg
Do, 16. April 2026
