Meldung zur Bauabgangsstatistik 2022

Hoppegarten, den 28. 11. 2022

Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des  Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch  von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet  sind.  


Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnge- bäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für  bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.  


Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer  
•     den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,  
•     den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)

•     die Nutzungsänderung von Wohnraum  an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).  

Der  Erhebungsbogen  ist  unter:  https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet  online abrufbar.  
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3  umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen  Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik  nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.  

 

Mit freundlichen Grüßen  
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg  

 

 

Bild zur Meldung: Meldung zur Bauabgangsstatistik 2022