Gericht bestätigt, dass das Winterwunderland nicht eröffnen darf
Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat den Antrag der Jens Schmidt GmbH auf Erteilung der Erlaubnis für den Spezialmarkt abgelehnt.
Der Markt darf somit derzeit nicht eröffnet werden. Das Gericht folgt vollumfänglich der Auffassung der Verwaltung.