Information zu den Genehmigungen der Veranstaltungen auf der Rennbahn

Hoppegarten, den 19. 08. 2021

Die Genehmigungen der Veranstaltungen auf der Rennbahn entsprechen dem geltenden Landesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Freizeitlärmrichtlinie, wobei zum Schutz der Anwohner umfangreiche Nebenbestimmungen getroffen worden sind.

Nach der geltenden Freizeitlärmrichtlinie kann die Anzahl der Tage (24-Stunden-Zeitraum von 6 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages), an denen die Richtwerte für „seltene Ereignisse“ herangezogen werden, auf maximal 10 – bei Veranstaltungen mit landesweiter, nationaler oder internationaler Bedeutung um bis zu weitere 8 Tage auf maximal 18 begrenzt- werden. Hierbei sind alle Veranstaltungen an einem Ort heranzuziehen.

Die Veranstaltungsreihe „Strandkorb Open Air“ besteht aus insgesamt 25 Veranstaltungen (Stand 17.08.2021), wobei 12 als „seltene Ereignisse“ gewertet werden und deswegen einen Beurteilungspegel von 70 dB (A) genehmigt erhalten haben/erhalten werden. Die 13 weiteren Veranstaltungen erhalten lediglich einen Beurteilungspegel von 55 dB (A).

Die Einhaltung der verfügten (rechtlich zulässigen) Werte wird durch ein beauftragtes Akustikbüro überprüft. Die Auswertungen für die Veranstaltungen sind an die Verwaltung zu übermitteln. Sollten die Werte nicht eingehalten worden sein, so wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet und überprüft, ob für zukünftige Bescheide andere Nebenbestimmungen zum Schutz der Anwohner notwendig sind.
Die Verwaltung hat die Bescheide, die rechtlich genehmigungsfähig sind
, auch zu genehmigen. Sonst setzt sich die Verwaltung Gerichtsverfahren aus, die wegen der Genehmigungsfähigkeit dann verloren gehen würden.

Die Verwaltung wird auch weiterhin die Bescheide auf der Homepage für die Anwohner zur Verfügung stellen.