Kooperationsvertrag Hoppegarten – Neuenhagen unterzeichnet

23. 05. 2019

Am Montag wurde im Gemeindesaal Hoppegarten der Kooperationsvertrag zwischen Neuenhagen und Hoppegarten unterzeichnet. Ihre Unterschrift setzten sowohl die beiden Bürgermeister, ihre Stellvertreter und die Vorsitzenden beider Gemeindevertretungen darunter. Dieser Vertrag soll den Rahmen für die künftige Zusammenarbeit der beiden Gemeinden bilden, die ab Sommer dieses Jahres laut dem „Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg“ ein gemeinsames Mittelzentrum bilden werden.
Dazu sollen die Verwaltungen beider Gemeinden auf allen Gebieten eng miteinander kooperieren, „soweit dies rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist“, wie es im § 2 des Entwurfs des Kooperationsvertrags heißt. Und weiter: „Zur Durchsetzung einer geordneten und funktionsabhängigen Entwicklung werden grundsätzliche Entscheidungen der jeweiligen Gemeindevertretungen zu den Entwicklungszielen – soweit nicht bereits gesetzlich vorgesehen – vor Beschlussfassung mit der jeweils anderen Gemeinde abgestimmt“. Ein Kooperationsrat, dem neben den Bürgermeistern beider Gemeinden auch die Vorsitzenden der Gemeindevertretungen sowie zwei weitere Vertreter jeder Gemeinde angehören werden, hat die Arbeit zu koordinieren. Zusätzlich zu den Beratungen des Kooperationsrates sollen die Hauptausschüsse beider Gemeinden einmal im Jahr gemeinsam tagen, um wichtige Abstimmungen vornehmen zu können.
Beide Gemeindevertretungen hatten zuvor dem Abschluss eines Kooperationsvertrages zugestimmt.

 

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