Bauabgangsstatistik 2018
Der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum ist bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik bei der Baubehörde ein.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt und dem Formblatt.
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