Aufruf zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Mitspracherecht
Aufgrund der Änderung in der Brandenburger Kommunalverfassung ist in die Hauptsatzung einer Gemeinde aufzunehmen, wie Kinder und Jugendliche in der Gemeinde beteiligt werden (§18a).
Dazu haben wir eine Abfrage vorbereitet. Diese finden Sie unter nachfolgendem Link:
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