Hinweise zur Grundsteuer

Hoppegarten

FINANZ- UND VERMÖGENSVERWALTUNG

 

Grundsteuer

Liebe Bürgerinnen und Bürger an dieser Stelle möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass die Gemeinde für das Jahr 2018 nur Grundsteuerbescheide versendet,  wenn sich Änderungen beim jeweiligen Steuerpflichtigen ergeben haben. Wer keinen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2018 erhält, zahlt bitte die Grundsteuern gemäß Mehrjahresabgabenbescheid für das Jahr 2017 bzw. letztem Bescheid.

 

Termine für Grundsteuern:    

für die Vierteljahrzahler: 15.05., 15.08., 15.11.

für die Jahreszahler: 01.07.

 

Hinweisen möchten wir auf § 9 Grundsteuergesetz (Stichtagsprinzip). Dieser besagt, dass die Grundsteuerpflicht mit dem 01. Januar des Jahres, das auf den Erwerb des Grundbesitzes folgt, beginnt. Sie endet am 31. Dezember des Jahres, in dem der Grundbesitz auf den Erwerber (durch Kauf, Erbschaft, Schenkung o.ä. Rechtsgeschäft) übergegangen ist, grundsätzlich jedoch erst nach Erteilung eines Bescheides über die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt auf den neuen Eigentümer. Der bisherige Eigentümer bleibt Steuerschuldner bis zu diesem Zeitpunkt. Damit in Zukunft Fehlzustellungen vermieden werden, bitten wir Namens- und Adressänderungen der Steuerabteilung mitzuteilen.

 

Des Weiteren sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass auch für Zweitwohnungssteuer und Hundesteuer, nur noch Steuerbescheide versendet werden, wenn sich Änderungen ergeben. Die Fälligkeitstermine zur Steuerzahlung entnehmen Sie bitte dem Mehrjahresabgabenbescheid der Vorjahre.

 

Wir möchten auch an das für Sie und uns unkompliziertere Lastschrifteinzugsverfahren erinnern. Verwenden Sie hierfür einfach unseren SEPA-Vordruck auf unserer Homepage www.gemeinde-hoppegarten.de oder fordern Sie ein Formular bei unserer Gemeindekasse (Kassenleiterin Frau Habich; Tel.: 03342/393416) an. Damit vermeiden Sie Mahnungen und weitere Kosten. Sollten Sie die Zahlungen durch Überweisungen tätigen, bitten wir um Angabe Ihres Kassenzeichens, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann. Bei allen Bürgern, die ihren Zahlungsverpflichtungen immer pünktlich nachkommen, möchten sich die Mitarbeiterinnen der Gemeindekasse auf diesem Weg recht herzlich bedanken.

 

Ein Hinweis zum Schluss, Bürgerinnen und Bürger die trotz mehrmaliger Mahnungen oder Ankündigung der Zwangsvollstreckung nicht ihrer Zahlungspflichten nachkommen, müssen mit einem Besuch der Vollstreckungsdienstkraft rechnen. Sollte es aber noch Bürgerinnen und Bürger geben, die auf den Besuch des Mitarbeiters nicht reagieren, so ist die Gemeindekasse gezwungen, auch zu anderen Maßnahmen zu greifen, wie z.B. zur Kontenpfändung. Um es aber soweit nicht kommen zu lassen, bieten die Mitarbeiterinnen der Gemeindekasse immer zuerst Hilfe durch klärende Gespräche an, so kann beispielsweise auch Ratenzahlung vereinbart werden.

 

Sina Dähne

Fachbereichsleiterin II

 

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