Wohnungsgeberbestätigung ab 01.11.2015 erforderlich

Hoppegarten, den 05. 10. 2015


Mit Einführung des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wird die Verpflichtung wieder eingeführt, den Ein-oder Auszug eines Mieters durch den Vermieter bestätigen zu lassen. Allein die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend. Der Wohnungsgeber hat der meldepflichtigen Person ab 01.11.2015 mithin den Ein-oder Auszug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Dazu muss das entsprechende Formular (Wohnungsgeberbestätigung) verwendet werden. 

 

Das Formular finden Sie hier:

 

http://www.gemeinde-hoppegarten.de/seite/69755/pass-und-meldewesen.html