Pressemitteilung 28/2015 des Landes Brandenburg

Hoppegarten, den 03. 08. 2015

Land stellt Mittel für den Erhalt von Denkmalen bereit

 

Sanierungsarbeiten an Denkmalen werden im nächsten Jahr vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum gefördert.

 

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg stellt im Rahmen der Denkmalhilfe für das Jahr 2016 Landesmittel für eine anteilige Förderung von bis zu 50 Prozent zur Verfügung.

Ziel dieser Förderung ist die Sicherung und der Erhalt von Denkmalen. Jeder Denkmaleigentümer kann hierfür beim Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) bis zum 31.10.2015 einen Antrag auf Förderung stellen.

Voraussetzung ist eine abgestimmte, fertige Planung des Denkmalobjektes (Baugenehmigung oder Denkmalrechtliche Erlaubnis).

Die konkreten Einzelheiten des Förderprogramms werden derzeit noch erarbeitet und nach Abschluss durch das BLDAM bekannt gegeben.

Seelow, 03.08.2015