Ferienzuschüsse für Familien

Hoppegarten, den 17. 07. 2012
Information des LASV zum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses des Landes Brandenburg für eine Familienferienreise mit in Kraft treten zum 01.01.2012

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Familien,

das Land Brandenburg gewährt auch im Jahr 2012 Zuwendungen für Familienferienreisen, um Familien und insbesondere Alleinerziehenden mit geringem Einkommen einen Urlaub zu ermöglichen.
Gegenüber der Verfahrensweise der Vorjahre ist eine Änderung der Organisation vorgenommen worden. Die Beantragung erfolgt beim Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus (LASV). Somit entfällt die Antragstellung über einen Verband.
Durch die Optimierung des Verwaltungsverfahrens können ca.130 Familien des Landes Brandenburg zusätzlich gefördert werden.

 

Die Anträge sind direkt an das
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Dezernat 64
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus
Telefon: 0355 2893-0

zu richten.

 

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