Beachtung Winter 2010/2011

Hoppegarten, den 26. 11. 2010

Bald wird der erste Schnee den täglichen Weg zur Arbeit wieder erschweren. Auch im diesem Winter werden wir uns bemühen, die Schneeräumung und den täglichen Winterdienst zur Zufriedenheit unserer Gemeindebewohner/innen durchzuführen.

Um bei Schneefall einen guten Winterdienst gewährleisten zu können und dem Personal des Räum- und Streudienstes die Arbeit zu erleichtern, möchten wir Ihnen ein paar kurze zusätzliche Hinweise geben, mit der Bitte um Beachtung:

Die Gemeinde ist nach § 49a Brandenburgisches Straßengesetz verpflichtet innerhalb von Ortschaften die verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen auf öffentlich gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen und außerhalb von Ortschaften an besonders gefährlichen Stellen von Schnee und Eisglätte zu beräumen. Diese vorgenannten Stellen werden durch die Räumfahrzeuge vorrangig bearbeitet. Hierunter zählen vor allem die Straßen mit überörtlichem Verkehr und stark befahrene Straßen. Darüber hinaus ist der Winterdienst entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hoppegarten organisiert. Ich bitte jedoch zu bedenken, dass bei einem Straßennetz von über 200 km zeitliche Verzögerungen zwangsläufig auftreten können. Alle anderen Kategorien werden danach im Rahmen des Zumutbaren beräumt. Vorrang haben jedoch immer die o. g. Räumarbeiten auf den Straßen, zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind.

Bitte die Autos unbedingt auf den privaten, gebäudebezogenen Stellplätzen parken, damit der Schneeräumdienst nicht behindert wird. Straßen, die derart zugeparkt sind, dass sich das Räumfahrzeug nur mit wenigen Zentimetern Abstand zu den parkenden Autos durchzwängen muss, können wegen der Gefahr der Beschädigung nicht beräumt werden.

Bitte bedenken Sie dabei, dass sich die Räumfahrzeuge mit einer relativ für die Schneeräumung erforderlichen Geschwindigkeit auf den Straßen und Gehwegen bewegen müssen, um die technischen Anforderungen an die Beräumung einhalten zu können.

Es kommt immer wieder zu Beschwerden, dass bei der Schneeräumung der Schnee teilweise in die Grundstückseinfahrten geschoben wird. Wir bitten Sie um Verständnis, dass dies in manchen Bereichen nicht anders möglich ist. Bei Straßenzügen mit Einfahrten auf beiden Seiten kann der Schnee auch nur in beide Richtungen weggeschoben werden. Ein abwechselndes Schieben (ständiger Wechsel der Straßenseite) gefährdet nicht nur den Verkehr, sondern erhöht auch den Räumungsaufwand um ein Vielfaches.

Bitte schneiden Sie Sträucher und Äste, die aus Vorgärten auf öffentliche Straßen und Gehwegen überhängen, zurück. Sie werden bei Belastung durch Schnee noch weiter herunter gedrückt und stellen dann eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar.

Für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis möchten wir uns schon jetzt bedanken.

 

Buchhorn

Bauhofleiter