Informationsschreiben zum Umgang mit Baumfällungen

Auszug aus dem Informationsschreiben des Landkreises:

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenen Anlass möchten wir Sie auf die rechtliche Lage bei der Beseitigung von Bäumen und Gehölzen im Landkreis Märkisch-Oderland hinweisen und bitten folgende Informationen auch an die Bürgerinnen und Bürger in Ihrem Zuständigkeitsberiech weiterzuleiten.
Häufig herrscht die Annahme, dass Bäume grundsätzlich genehmigungsfrei gefällt werden dürfen, sofern sie nicht dem Schutz durch eine gemeindliche
Baumschutzsatzung unterliegen. Diese Auffassung der rechtlichen Situation ist nicht korrekt.

 

Für den Umgang mit privaten Baumfällungen im Landkreis Märkisch-Oderland müssen drei unterschiedliche Regelungsebenen beachtet werden:
 

1. das kommunale Baumschutzrecht
2. der allgemeine Schutz von Natur und Landschaft (Kapitel 3, §§ 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz [BNatSchG])
3. weiterführende Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes mit Bezug zur Beseitigung von Gehölzen, [u.a. zum Schutz bestimmter Teile von Natur und
Landschaft (§§ 20 ff. BNatSchG) oder zum Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten (§§ 37 ff. BNatSchG)]

 

Diese rechtlichen Ebenen verfolgen unterschiedliche Schutzzwecke und sind nicht austauschbar..."

 

Den weiteren Textverlauf entnehmen Sie bitte beiliegender Datei.

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Veröffentlichung

Hoppegarten
Do, 25. Juni 2026

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