Rasenmahd gehört nicht an den Baumstamm - Schutz unserer Gemeindebäume
Immer wieder wird festgestellt, dass Rasenschnitt und andere Gartenabfälle im Wurzelbereich von Bäumen, oft direkt am Stamm, abgelagert werden. Was auf den ersten Blick eine folgenlose Entsorgung zu sein scheint, kann an den Bäumen erhebliche Schäden verursachen und im schlimmsten Fall zu ihrem Absterben führen.
Frischer Rasenschnitt bildet in größeren Mengen eine dichte Schicht, die den Luftaustausch im Boden beeinträchtigt. Während des Zersetzungsprozesses entstehen zudem hohe Temperaturen und Fäulnisprozesse, die die empfindliche Rinde am Stammfuß sowie die oberflächennahen Feinwurzeln schädigen können. Gleichzeitig wird das natürliche Gleichgewicht im Wurzelbereich gestört, wodurch Krankheiten und Pilzbefall begünstigt werden. Besonders problematisch ist die Ablagerung direkt am Stamm, da hier die Gefahr von Stammfäule deutlich erhöht wird.
Unsere Bäume leisten einen wichtigen Beitrag zum Ortsbild, zum Klima- und Umweltschutz sowie zur Lebensqualität in der Gemeinde. Sie benötigen daher besonderen Schutz.
Die Gemeinde weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Entsorgung von Rasenschnitt, Laub, Strauchschnitt oder sonstigen Gartenabfällen an öffentlichen Bäumen und auf öffentlichen Flächen nicht zulässig ist. Gartenabfälle sind über die dafür vorgesehenen Entsorgungswege, wie die Grüngutsammlung oder entsprechende Annahmestellen, zu entsorgen. Standorte von Firmen für die Annahme von Grünschnitt können Sie dem Internet entnehmen.
Wer beim unerlaubten Ablagern von Gartenabfällen auf öffentlichen Flächen oder im Bereich von Gemeindebäumen angetroffen wird, muss mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen und gegebenenfalls einem Bußgeld rechnen.
Bitte helfen Sie mit, unsere Bäume zu schützen. Eine sachgerechte Entsorgung von Gartenabfällen trägt dazu bei, die Gesundheit und den langfristigen Erhalt unserer Gemeindebäume zu sichern.
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