Statistik der Bautätigkeit
Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des
Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den
Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft
verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des
Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die
Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
Melden Sie deshalb bitte als Eigentümerin/Eigentümer
• den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
• den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
• die Nutzungsänderung von Wohnraum
per Post an Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin oder als E-Mail an Bautaetigkeit@statistik-bbb.de.
Unter dem Link https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet kann der Erhebungsbogen abgerufen und ausgedruckt werden.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3
umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In
diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur
Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
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