Winterdienst

Beachtung Winterdienst

 

Um bei Schneefall einen guten Winterdienst gewährleisten zu können und dem Personal des Räum- und Streudienstes die Arbeit zu erleichtern, möchten wir Ihnen ein paar kurze zusätzliche Hinweise geben, mit der Bitte um Beachtung:

Die Gemeinde ist nach Brandenburgischem Straßengesetz verpflichtet innerhalb von Ortschaften die verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen auf öffentlich gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen und außerhalb von Ortschaften an besonders gefährlichen Stellen von Schnee und Eisglätte zu beräumen. Diese vorgenannten Stellen werden durch die Räumfahrzeuge vorrangig bearbeitet. Hierunter zählen vor allem die Straßen mit überörtlichem Verkehr und stark befahrene Straßen sowie die Schulwegsicherung. Darüber hinaus ist der Winterdienst entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hoppegarten organisiert. Ich bitte jedoch zu bedenken, dass bei einem Straßennetz von über 120 Km, zeitliche Verzögerungen zwangsläufig auftreten können. Alle anderen Kategorien werden danach in der Rang- und Reihenfolge sukzessive beräumt. Vorrang haben jedoch immer die o. g. Räumarbeiten auf den Straßen, zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind.

Die Autos unbedingt auf den privaten, gebäudebezogenen Stellplätzen parken, damit der Schneeräumdienst nicht behindert wird. Straßen, die derart zugeparkt sind, so dass sich das Räumfahrzeug nur mit wenigen Zentimetern Abstand zu den parkenden Autos durchzwängen muss, können wegen der Gefahr der Beschädigung nicht beräumt werden.

Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Räumfahrzeuge teilweise mit einer relativ hohen, für die Schneeräumung erforderlichen Geschwindigkeit auf den Straßen und Gehwegen bewegen müssen, um die technischen Anforderungen an die Beräumung einhalten zu können.

Es kommt immer wieder zu Beschwerden, dass bei der Schneeräumung der Schnee teilweise in die Grundstückseinfahrten geschoben wird. Wir bitten Sie um Verständnis, dass dies in manchen Bereichen nicht anders möglich ist. Bei Straßenzügen mit Einfahrten auf beiden Seiten kann der Schnee auch nur in beide Richtungen weggeschoben werden. Ein abwechselndes Schieben (ständiger Wechsel der Straßenseite) gefährdet nicht nur den Verkehr, sondern erhöht auch den Räumungsaufwand um ein Vielfaches.

Bitte schneiden Sie Sträucher und Äste, die aus Vorgärten auf öffentliche Straßen und Gehwegen überhängen, zurück. Sie werden bei Belastung durch Schnee noch weiter herunter gedrückt und stellen dann eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar.

Für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis möchten wir uns schon jetzt bedanken.

 

Fachbereich I

Bau, Ortsentwicklung, Infrastruktur

 

 

Vertragsfirmen für Winterdienst

 

Bei Nachfragen, Anregungen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an:

 

Winterdienst auf öffentlichen Fahrbahnen (gesamtes Gemeindegebiet)

 

Retec GmbH

Klärwerkstraße 1

13597 Berlin

Tel.: 030 684 099 30

E-Mail:

 

 

Winterdienst auf öffentlichen Geh-Radwegen und Bushaltestellen (nur Reinigungsklasse 1 und 4)

 

UNIVERSAL Gebäudemanagement 

und Dienstleistungen GmbH

Seelenbinderstraße 129 – 157 

12555 Berlin

Tel.:  030 684 084 0

E-Mail:

 

 

Ansprechpartner in der Verwaltung

 

Herr Rintisch

Tel. 03342 393215

E-Mail: